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Polizei, Hooligans und FHNW

An der ersten Landratssitzung im neuen Jahr, am 16. Januar 2014, wurde die 2. Lesung der Teilrevision des Polizeigesetzes durchgeführt. Das Gesetz gab in den letzten Monaten viel zu reden.

Auch an dieser Sitzung wurde nochmals rund eine Stunde darüber debattiert, ob Untersuchungsbeauftragte der Staatsanwaltschaft Pikettdienst leisten und damit in dieser Zeit Aufgaben des Staatsanwalts übernehmen dürfen. Schlussendlich wurde ein Rückweisungsantrag an die Kommission mit 48:31 Stimmen abgelehnt. In der anschliessenden Schlussabstimmung wurden das Polizeigesetz und die damit verbundenen Anpassungen in anderen Gesetzen dann einstimmig bei drei Enthaltungen genehmigt. Da damit die 4/5-Mehrheit erreicht wurde, wird es zu keiner Volksabstimmung kommen – vorausgesetzt, dass kein Referendum ergriffen und zu Stande kommt.

Bei der Frage, ob der Kanton Basel-Landschaft dem erweiterten Hooligan-Konkordat beitreten soll, hat sich bereits nach der Kommissionsberatung abgezeichnet, dass die Parlamentsmehrheit nicht auf die Vorlage der Regierung wird eintreten wollen. So kam es dann auch: Mit 72:10 Stimmen wurde Nicht-Eintreten beschlossen, daher erübrigte sich eine weitere Beratung des Geschäfts. Kritisiert wurde, dass schon heute genügend Rechtsmittel zur Verfügung stehen würden, um gegen Gewaltdelikte vorzugehen, die neuen Massnahmen unverhältnismässig und teilweise rechtsstaatlich problematisch seien. Man wolle lieber weiter den in Basel eingeschlagenen Weg der Präventionsarbeit fortsetzen.

Weniger Diskussionen, aber nicht weniger wichtig war der einstimmige Entscheid des Landrates, einen Baukredit über CHF 302.4 Mio. zur Realisierung des neuen FHNW-Campus in Muttenz zu sprechen.

Sara Fritz, Landrätin EVP