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Landratsgesetz und Computer an Schulen

An der letzten Landratssitzung wurde die 2. Lesung der Teilrevision des Landratsgesetzes vorgenommen.

Dabei sollen für die neue Landrats-Legislatur (ab Juli 2015) einige Neuerungen betreffend Ratsorganisation eingeführt werden. In der vorberatenden Justiz- und Sicherheitskommission wurde das Gesetz einstimmig verabschiedet, im Landrat gab es dann aber diverse Änderungsanträge. Die Anträge führten zu sehr langen Debatten. Schlussendlich wurden aber fast alle Anträge abgelehnt. Weil Etliche unzufrieden mit dem Resultat waren und deshalb in der Schlussabstimmung das Gesetz ablehnten, wurde das 4/5-Mehr nicht erreicht. Deshalb wird es sowohl für die Verfassungsänderung als auch für das Gesetz eine Volksabstimmung geben.

Ein anderes Geschäft, das v.a. im Vorfeld zu Reden gab, war die Einführung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) und Medien als Unterrichtsmittel und Lerninhalt an der Primarschule als Teil der Umsetzung des Deutschschweizer Lehrplans 21 verpflichtend ab Schuljahr 2015/16. Umstritten war die Vorlage aus zwei Gründen: Fraglich war, ob schon im Kindergarten Computer als Unterrichtsmittel eingesetzt werden sollen und die Höhe des von der Regierung beantragten Kredits von CHF 1.4 Mio., verteilt auf die Jahre 2014–2020. Nachdem die vorberatende Bildungs-, Kultur- und Sportkommission einerseits beschloss, dass die Einführung von ICT erst ab der 3. Primarschulstufe obligatorisch erfolgen solle und den Kredit auf CHF 1.1 Mio. gekürzt hatte, kam die Vorlage im Landrat durch. Der Kanton wird somit die Gemeinden resp. die Schulen der Primarstufe bei der Umsetzung am Ort unterstützen und für die Lehrpersonen ein Fortbildungsangebot bereitstellen.

Sara Fritz, Landrätin EVP