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2 oder 4 Jahre

An der Landratssitzung vom 20. Oktober wurde u.a. über die Erneuerung des Leistungsauftrags für die Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen im Kanton Baselland beraten.

Diese befinden sich in Liestal und Binningen. Die Führung solcher Beratungsstellen ist durch ein Bundesgesetz vorgeschrieben. Der Regierungsrat hatte vorgeschlagen, die Vereinbarung in der Höhe von CHF 895‘000 für weitere vier Jahre abzuschliessen. Die vorberatende Kommission hatte dagegen nur mit einer Stimme unterschied beschlossen, die Leistungsvereinbarung nur für zwei Jahre zu verlängern. Argumentiert wurde von SVP und FDP einerseits, dass im Zeitalter des Internets, wo viele Informationen direkt abrufbar sind, das Führen einer Beratungsstelle in Frage zu stellen sei und andererseits,  dass man die bereits in die Jahre gekommene Vereinbarung überarbeiten sollte und erst dann über die weitere finanzielle Unterstützung entschieden werden soll. Gegen diese Ansichten wurde eingewendet, dass die Beratungsstellen nun schon seit 39 Jahren gute und kosteneffektive Arbeit leisten, deren Angebot nach wie vor gut genutzt wird und eine gewisse Kontinuität der Kantonsbeiträge nötig sei, gerade weil eine bevorstehende Pensionierung einer Beraterin ansteht. Schlussendlich stimmte der Landrat mit 40 gegen 38 Stimmen der Regierungsvorlage zu, d.h. die Beratungsstelle wird für weitere vier Jahre vom Kanton finanziert. Ausserdem wurde mit 56 gegen 20 Stimmen einem Kompromissantrag von der Grüne/EVP-Fraktion zugestimmt, welcher die Regierung beauftragt, innerhalb der nächsten vier Jahre die Arbeit und den Leistungsauftrag der Beratungsstellen zu evaluieren.

Sara Fritz, Landrätin EVP