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Teuerungsausgleich versus Reallohnerhöhung

Am ersten April 2026 beginnt für zahlreiche kantonale Positionen eine neue Amtsperiode. Daher starteten der Landrat mit einem langen Wahlreigen. Wir bestätigten Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich, Barbara Gafner als Vorsteherin der Finanzkontrolle, Markus Brönnimann als Datenschutzbeauftragter und Lukas Baumgartner als Leitender Jugendanwalt in stiller Wahl. Im Anschluss folgten die Wahlen von Präsidien, Vizepräsidien und nebenamtlichen Richterinnen und Richtern der Zivilkreisgerichte, des Strafgerichts, Zwangsmassnahmengerichts, Jugendgerichts und des Steuer- und Enteignungsgerichts. Zuletzt wählten wir nebst diesen erstinstanzlichen Gerichten sämtliche Richterinnen und Richter für die zweite Instanz, das Kantonsgericht. Sieben Traktanden behandelten Einbürgerungspakete. Parteikollege Tobias Beck stellte sie als Präsident der Petitionskommission vor. Der Landrat folgte in allen Punkten der Kommission, stimmte 60 Einbürgerungsgesuchen zu und lehnte eines ab. 

Wir kamen zügig voran, doch zwei Traktanden benötigten sehr viel Zeit. So die Vorlage zur Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Beteiligung der Basellandschaftlichen Kantonalbank an der Radicant AG. Zahlreiche Anträge verlangten Kriterien, um möglicherweise befangene Parlamentsmitglieder und oder solche, deren Rollen mituntersucht werden, als PUK-Mitglied auszuschliessen. Lange debattierten wir auch zum Teuerungsausgleich. Einig waren wir uns, dass die aktuell auszugleichende Teuerung aufgrund der gesetzlichen Berechnung 0,3% beträgt. Die SP wollte total 1.66%. Die Diskussion entbrannte über in der Vergangenheit nicht gewährten Ausgleich, insbesondere den letztjährigen. Die Regierung wollte damals aufgrund der Finanzlage einen Ausgleichsverzicht, äusserte jedoch, diesen bei besserer Lage nachzuholen. Die SP wollte sofort den vollen Ausgleich. Namens Fraktion Grüne/EVP schlug ich damals in Anerkennung der misslichen Lage als Kompromiss vor, sich hälftig entgegen zu kommen, was jedoch auch keine Mehrheit fand. Die Regierung sieht nun die Höhe des nachzuholenden Ausgleichs bei 0.66%. Diesen wird sie bei der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans unter der Bezeichnung «Reallohnerhöhung» beantragen. Das ist irreführend, schliesslich ist es keine Kaufkrafterhöhung, sondern ein verzögerter Erhalt der Kaufkraft. Daher beantragte die Fraktion Grüne/EVP, die 0.66% bereits im Rahmen der Teuerungsvorlage zu behandeln und somit 0.96% zu sprechen, was knapp nicht zustande kam.

Andrea Heger, Landrätin EVP, Hölstein


Landrat mittendrin von der Sitzung vom 27. November 2025