Die Forderung der Umweltverantwortungsinitiative, dass unsere Wirtschaft und unser Konsum nur so viele Ressourcen verbraucht und Schadstoffe freisetzt, wie die Umwelt verkraften kann, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Denn zur Erhaltung der Lebensgrundlage ist dies unabdingbar. Die EVP hat deshalb die Vorlage zur Annahme empfohlen.
Das deutliche Nein hat nun aber gezeigt, dass das Stimmvolk mit der raschen Umsetzungsfrist zu starke Einschränkungen befürchtete.
Mehrheit wäre möglich gewesen
Bereits früh zeigte sich, dass die Volksinitiative einen schweren Stand haben würde, eine tatsächliche Verbesserung im Umweltschutz zu bewirken. Entgegen den Bemühungen der EVP verweigerte sich das Parlament einem Gegenvorschlag, welcher auf die kurze Umsetzungspflicht verzichtet hätte. Die rechtliche Verankerung der planetaren Grenzen hätte auch ohne Frist eine wertvolle Grundlage für staatliche und wirtschaftliche Tätigkeiten geboten.
Anders als im Parlament, hätte die Einhaltung der planetaren Grenzen an sich beim Volk gute Chancen haben können.
«Die Initiantinnen und Initianten wie auch das Parlament haben es verpasst, eine mehrheitsfähige Vorlage vorzulegen. Ohne die Umsetzungsfrist wäre ein Fortschritt für den Umweltschutz möglich gewesen.»
Lilian Studer, Parteipräsidentin EVP
Planetare Grenzen gelten dennoch
Unabhängig vom Abstimmungsresultat gilt aber: Die planetaren Grenzen sind tatsächliche und wissenschaftlich fundierte Belastbarkeitsgrenzen der Natur. Um die Lebensgrundlage für uns Menschen zu erhalten, ist es unerlässlich, dass die Schweiz und die Weltgemeinschaft diese Grenzen berücksichtigen.
«Die planetaren Grenzen sind die ökologischen Leitplanken, innerhalb derer menschliches Leben und Wirtschaften möglich sind. Auch ohne die Initiative müssen wir lernen diese Grenzen zu respektieren, um eine sichere Zukunft zu gewährleisten.»
Nik Gugger, Nationalrat EVP/ZH