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Polizei, Hooligans und FHNW

An der ers­ten Land­rats­sit­zung im neuen Jahr, am 16. Januar 2014, wurde die 2. Lesung der Teil­re­vi­sion des Poli­zei­ge­set­zes durch­ge­führt. Das Gesetz gab in den letz­ten Mona­ten viel zu reden.

Auch an die­ser Sit­zung wurde noch­mals rund eine Stunde dar­über debat­tiert, ob Unter­su­chungs­be­auf­tragte der Staats­an­walt­schaft Pikett­dienst leis­ten und damit in die­ser Zeit Auf­ga­ben des Staats­an­walts über­neh­men dür­fen. Schluss­end­lich wurde ein Rück­wei­sungs­an­trag an die Kom­mis­sion mit 48:31 Stim­men abge­lehnt. In der anschlies­sen­den Schluss­ab­stim­mung wur­den das Poli­zei­ge­setz und die damit ver­bun­de­nen Anpas­sun­gen in ande­ren Geset­zen dann ein­stim­mig bei drei Ent­hal­tun­gen geneh­migt. Da damit die 4/5-Mehrheit erreicht wurde, wird es zu kei­ner Volks­ab­stim­mung kom­men – vor­aus­ge­setzt, dass kein Refe­ren­dum ergrif­fen und zu Stande kommt.

Bei der Frage, ob der Kan­ton Basel-Landschaft dem erwei­ter­ten Hooligan-Konkordat bei­tre­ten soll, hat sich bereits nach der Kom­mis­si­ons­be­ra­tung abge­zeich­net, dass die Par­la­ments­mehr­heit nicht auf die Vor­lage der Regie­rung wird ein­tre­ten wol­len. So kam es dann auch: Mit 72:10 Stim­men wurde Nicht-Eintreten beschlos­sen, daher erüb­rigte sich eine wei­tere Bera­tung des Geschäfts. Kri­ti­siert wurde, dass schon heute genü­gend Rechts­mit­tel zur Ver­fü­gung ste­hen wür­den, um gegen Gewalt­de­likte vor­zu­ge­hen, die neuen Mass­nah­men unver­hält­nis­mäs­sig und teil­weise rechts­staat­lich pro­ble­ma­tisch seien. Man wolle lie­ber wei­ter den in Basel ein­ge­schla­ge­nen Weg der Prä­ven­ti­ons­ar­beit fort­set­zen.

Weni­ger Dis­kus­sio­nen, aber nicht weni­ger wich­tig war der ein­stim­mige Ent­scheid des Land­ra­tes, einen Bau­kre­dit über CHF 302.4 Mio. zur Rea­li­sie­rung des neuen FHNW-Campus in Mut­tenz zu spre­chen.

Sara Fritz, Land­rä­tin EVP