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Landratsgesetz und Computer an Schulen

An der letz­ten Land­rats­sit­zung wurde die 2. Lesung der Teil­re­vi­sion des Land­rats­ge­set­zes vor­ge­nom­men.

Dabei sol­len für die neue Landrats-Legislatur (ab Juli 2015) einige Neue­run­gen betref­fend Rats­or­ga­ni­sa­tion ein­ge­führt wer­den. In der vor­be­ra­ten­den Justiz- und Sicher­heits­kom­mis­sion wurde das Gesetz ein­stim­mig ver­ab­schie­det, im Land­rat gab es dann aber diverse Ände­rungs­an­träge. Die Anträge führ­ten zu sehr lan­gen Debat­ten. Schluss­end­lich wur­den aber fast alle Anträge abge­lehnt. Weil Etli­che unzu­frie­den mit dem Resul­tat waren und des­halb in der Schluss­ab­stim­mung das Gesetz ablehn­ten, wurde das 4/5-Mehr nicht erreicht. Des­halb wird es sowohl für die Ver­fas­sungs­än­de­rung als auch für das Gesetz eine Volks­ab­stim­mung geben.

Ein ande­res Geschäft, das v.a. im Vor­feld zu Reden gab, war die Ein­füh­rung von Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gien (ICT) und Medien als Unter­richts­mit­tel und Lern­in­halt an der Pri­mar­schule als Teil der Umset­zung des Deutsch­schwei­zer Lehr­plans 21 ver­pflich­tend ab Schul­jahr 2015/16. Umstrit­ten war die Vor­lage aus zwei Grün­den: Frag­lich war, ob schon im Kin­der­gar­ten Com­pu­ter als Unter­richts­mit­tel ein­ge­setzt wer­den sol­len und die Höhe des von der Regie­rung bean­trag­ten Kre­dits von CHF 1.4 Mio., ver­teilt auf die Jahre 2014–2020. Nach­dem die vor­be­ra­tende Bildungs-, Kultur- und Sport­kom­mis­sion einer­seits beschloss, dass die Ein­füh­rung von ICT erst ab der 3. Pri­mar­schul­stufe obli­ga­to­risch erfol­gen solle und den Kre­dit auf CHF 1.1 Mio. gekürzt hatte, kam die Vor­lage im Land­rat durch. Der Kan­ton wird somit die Gemein­den resp. die Schu­len der Pri­mar­stufe bei der Umset­zung am Ort unter­stüt­zen und für die Lehr­per­so­nen ein Fort­bil­dungs­an­ge­bot bereit­stel­len.

Sara Fritz, Land­rä­tin EVP