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EVP unterstützt Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative

Die EVP-Nationalratsmitglieder haben sich in der Debatte um die Prämien-Entlastungs-Initiative gegen die Initia­tive aber für den indi­rek­ten Gegen­vor­schlag aus­ge­spro­chen. Die Initia­tive ist zwar gut gemeint, würde jedoch den Mit­tel­stand dop­pelt benach­tei­li­gen. Der indi­rekte Gegen­vor­schlag hin­ge­gen schafft Anreize für die Kan­tone, die Kos­ten in der obli­ga­to­ri­schen Kran­ken­pfle­ge­ver­si­che­rung zu sen­ken.

In den letz­ten 13 Jah­ren sind die Stan­dard­kran­ken­kas­sen­prä­mien um 54 Pro­zent ange­stie­gen. Sie mach­ten bereits 2017 14 Pro­zent des ver­füg­ba­ren Ein­kom­mens aus. Beson­ders für Teile des unte­ren Mit­tel­stands kann die Belas­tung sehr hoch aus­fal­len, da sie kaum von den Prä­mi­en­ver­bil­li­gun­gen der Kan­tone pro­fi­tie­ren. Kommt hinzu, dass sich viele Kan­tone in den letz­ten Jah­ren sogar Schritt für Schritt aus ihrer gesetz­li­chen Ver­pflich­tung zurück­ge­zo­gen haben: 2019 stell­ten zehn Kan­tone sogar weni­ger Geld für Prä­mi­en­ver­bil­li­gun­gen zur Ver­fü­gung als 2010 – für die EVP nicht nach­voll­zieh­bar.

Initia­tive benach­tei­ligt Mit­tel­stand

Die Prämien-Entlastungs-Initiative will hier anset­zen, indem sie die Kran­ken­kas­sen­prä­mien auf maxi­mal 10 Pro­zent des Ein­kom­mens beschrän­ken will. Das ist zwar gut gemeint, hat jedoch in der Umset­zung dop­pelt nega­tive Kon­se­quen­zen für die Fami­lien des Mit­tel­stan­des. Diese wären von der Umver­tei­lung der Prä­mi­en­kos­ten auf die All­ge­mein­heit voll betrof­fen. Sie pro­fi­tie­ren jedoch nicht oder nur wenig von den Prä­mi­en­ver­bil­li­gun­gen der Kan­tone und zah­len bereits deut­lich mehr Kantons- und Bun­dess­steu­ern.

Gegen­vor­schlag ent­las­tet Prä­mi­en­zah­len­den

Die EVP-Nationalratsmitglieder unter­stütz­ten daher im Rat den indi­rek­ten Gegen­vor­schlag zur Initia­tive. Die­ser schafft zum einen Anreize für die Kan­tone, die Kos­ten in der obli­ga­to­ri­schen Kran­ken­pfle­ge­ver­si­che­rung zu sen­ken. Denn je nied­ri­ger die Kos­ten, desto weni­ger Mit­tel müs­sen diese für Prä­mi­en­ver­bil­li­gun­gen zur Ver­fü­gung stel­len. Zum ande­ren kön­nen sie ihre Instru­mente zur Prä­mi­en­ver­bil­li­gung auf andere Sozi­al­leis­tun­gen oder Steu­ern abstim­men. Der Gegen­vor­schlag leis­tet somit einen Bei­trag zur bes­se­ren Kon­trolle durch die Kan­tone und zur Ent­las­tung der Prä­mi­en­zah­len­den.