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Abstimmung vom 18.06.2023

Die EVP Oster­mun­di­gen emp­fiehlt, wie folgt abzu­stim­men:

 

Bund

 

Klima- und Inno­va­ti­ons­ge­setz (Gegen­vor­schlag Glet­scher­in­itia­tive)                 JA

Die Schweiz soll bis 2050 kli­ma­neu­tral wer­den. Je län­ger wir mit Mass­nah­men zuwar­ten, desto grös­ser wer­den die Schä­den und desto höher die Kos­ten zu deren Behe­bung.

Die Kli­ma­er­wär­mung ist in der Schweiz beson­ders hoch. Die durch­schnitt­li­chen Tem­pe­ra­tu­ren haben im Ver­gleich mit der Periode 1871-1900 in der Zeit zwi­schen 2013-2022 um 2,5 % zuge­nom­men, die glo­bale Erwär­mung im sel­ben Zeit­raum um 1,2 %. Die Aus­wir­kun­gen sind heute deut­lich spür­bar: mehr Hit­ze­tage, Star­knie­der­schläge, weni­ger Schnee, stei­gende Null­grad­grenze, schmel­zende Glet­scher, Stein­schlag. 

Für die Schweiz als füh­ren­der Wissenschafts- und Tech­no­lo­gie­stand­ort ist die Umstel­lung von fos­si­ler zu erneu­er­ba­rer Ener­gie eine Chance, Lösun­gen zu ent­wi­ckeln, die welt­weit wir­ken.

 

OECD-Mindeststeuer              JA

Grosse inter­na­tio­nale Unter­neh­men mit einem Jah­res­um­satz von über 750 Mil­lio­nen Euro sol­len min­des­tens 15 % Gewinn­steu­ern ablie­fern. Bei eini­gen Kan­to­nen liegt der Steu­er­satz unter die­sen 15 %. Wenn die Schweiz die Dif­fe­renz nicht abschöpft, kön­nen andere Staa­ten davon pro­fi­tie­ren. 

Die EVP setzte sich im Natio­nal­rat für eine Ver­tei­lung der zusätz­li­chen Steuer-Milliarden von je 50 % für die Kan­tone und den Bund ein, der Stän­de­rat lehnte die­sen Vor­schlag ab. Unter dem Motto «bes­ser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach» emp­fiehlt die EVP trotz­dem Annahme der Vor­lage.

Für die rund 600'000 klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men (KMU) mit einem Jah­res­um­satz von weni­ger als 750 Mil­lio­nen Euro ändert sich nichts.

 

Ände­rung des Covid-19-Gesetzes               JA

Die Ver­län­ge­rung aus­ge­wähl­ter Arti­kel des Covid-19-Gesetzes bis Som­mer 2024 ermög­licht Fle­xi­bi­li­tät bei einem erneu­ten Aus­bruch von Corona.

Bei­spiels­weise sol­len die Kom­pe­tenz zur För­de­rung der Ent­wick­lung von Covid19-Arzneimitteln und die Rege­lung zum Schutz beson­ders gefähr­de­ter Arbeit­neh­men­den bis zu die­sem Zeit­punkt beste­hen blei­ben.

Soll­ten Staa­ten erneut einen Impf­nach­weis für die Ein­reise ver­lan­gen, kann der Bund auf Gesuch hin Zer­ti­fi­kate aus­stel­len. Aus­ser­dem behal­ten die gesetz­li­chen Grund­la­gen für die SwissCovid-App für die Win­ter­mo­nate 2023/24 ihre Gül­tig­keit.    

 

Kan­ton Bern

 

Ände­rung der Kan­tons­ver­fas­sung (Anpas­sun­gen bei der Schul­den­bremse)            JA     

Auch nach den Anpas­sun­gen ver­fügt der Kan­ton Bern wei­ter­hin über eine strenge Schul­den­bremse.

Neu ist eine Mehr­jah­res­be­trach­tung. Finan­zie­rungs­über­schüsse der jeweils letz­ten fünf Jahre sol­len künf­tig anste­hen­den Inves­ti­tio­nen in die Infra­struk­tur ange­rech­net wer­den kön­nen. Dies ermög­licht eine grös­sere Fle­xi­bi­li­tät.

 

Volks­in­itia­tive für eine kan­to­nale Eltern­zeit            JA

Im Par­tei­pro­gramm der EVP Kan­ton Bern steht die For­de­rung: «Mit einer Eltern­zeit Fami­lien von Anfang an stär­ken». Vor­teile einer Eltern­zeit sind:

  • eine Stär­kung der Vater-Kind-Beziehung
  • eine län­gere Still­zeit
  • eine stei­gende Erwerbs­tä­tig­keit der Müt­ter und damit eine Ver­rin­ge­rung des Fach­kräf­te­man­gels
  • gerin­gere Per­so­nal­kos­ten auf­grund einer grös­se­ren Sta­bi­li­tät der Teams
  • zusätz­li­che Steu­er­ein­nah­men
  • weni­ger Aus­ga­ben für fami­li­en­ex­terne Betreu­ung

Argu­men­ta­tion siehe auch unter www.evppev.ch und www.evp-be.ch!

Der Vor­stand